Klimaneutrale Bundesverwaltung – Was jetzt noch für ein Netto-Null-Ziel zu tun ist
Die Bundesregierung hat sich gemäß §15 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) von 2019 eine „klimaneutrale Bundesverwaltung“ bis 2030 zum Ziel gesetzt. Angesichts der akuten Klimakatastrophe und der Vorbildrolle der öffentlichen Hand sollte dieses Ziel zügig auf Netto-Null-Emissionen bis 2030 angehoben werden. Die Ziele sollten außerdem für alle Bundesbehörden und bundeseigenen Gesellschaften gelten und mit individuellen Reduktionspfaden für alle Organisationen untersetzt werden. Die organisationsspezifischen Reduktionsprogramme sollten zudem deutlich stärker zentral koordiniert, kontrolliert und unterstützt werden, damit eine zeitnahe und nachhaltige Umsetzung auch tatsächlich gelingt.