![starug-preventive-restructuring-framework.jpg](https://web-assets.bcg.com/dims4/default/349963c/2147483647/strip/true/crop/950x950+370+0/resize/146x146!/format/webp/quality/90/?url=http%3A%2F%2Fboston-consulting-group-brightspot.s3.amazonaws.com%2F26%2F56%2F0e67494b46e1a594526711a1dfc0%2Fstarug-preventive-restructuring-framework.jpg)
StaRUG: Der präventive Restrukturierungsrahmen
Seit dem 1. Januar 2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und ‑restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft.
1. Das Beste aus beiden Welten: Im StaRUG verschmelzen außergerichtliche Restrukturierung und Insolvenzplanverfahren. Erstmals lässt sich die frühzeitige (präventive) Sanierung auch außerinsolvenzlich gegen vereinzelte Störer durchsetzen.
2. Finanzgläubiger stehen im Fokus: Die präventive Restrukturierung zielt auf die Gestaltung der Passivseite ab; dabei werden erwartungsgemäß Finanzgläubiger in den Fokus gerückt.
3. „Minimalinvasiv“ bis „Schutzschirm light“ – das Unternehmen bestimmt die Ausgestaltung der präventiven Restrukturierung.
4. Die präventive Restrukturierung ist kein Freifahrtschein – auch hier gilt: Je „härter“ die Restrukturierung, desto größer die Zugeständnisse an die Gläubiger.
5. Ein ausgewogenes, belastbares und konsequent umgesetztes Sanierungskonzept bleibt der Weg zum (Sanierungs-)Erfolg – wer kein schlüssiges Gesamtkonzept hat, dem wird auch das StaRUG nicht helfen.